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Energie Horn GmbH

Netzbau, Leitungs, Kabelverlegung..., Demontage und Entsorgung, Energieversorgungsbranche
Adresse / Anfahrt
Bahnhofstraße 15
01156 Dresden
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-06-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.06.2014. Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 15, 01156 Dresden . Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Fachunternehmens in den Bereichen Netzbau, Freileitungsbau, Installation und Wartung von Kommunikationsanlagen, Verlegung von Erdkabelung und Tiefbauarbeiten. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Horn, Thomas, Radebeul, *21.07.1969; Horn, Roland, Dippoldiswalde, *13.08.1949, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-09-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.998,99 EUR auf 27.000,00 EUR zur Ausgliederung und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere hinsichtlich: Stammkapital. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 25.07.2014 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das Vermögen als Ganzes von der Energie RH Roland Horn e.K. mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 9138) übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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