Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Energie Sachsenheim GmbH & Co. KG

Vierzigste, Verwaltungsgesellschaft, EnBW..., Omega
Adresse / Anfahrt
Siemensstraße 14
74343 Sachsenheim
1x Adresse:

Von-Koenig-Straße 10
74343 Sachsenheim


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2013-09-02:
(Die Gesellschaft erfüllt öffentliche Aufgaben im Sinne der § 102 ff. der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Energieversorgung im regionalen Verflechtungsbereich der Stadt Sachsenheim, dazu gehören insbesondere der Betrieb der Strom- und Gasversorgungsnetze im Gemeindegebiet, aber auch die Energieerzeugung und der Energievertrieb. Weiterhin hat die Gesellschaft die Telekommunikation sowie die Straßenbeleuchtung zum Gegenstand. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Siemensstraße 14, 74343 Sachsenheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Energie Sachsenheim Verwaltungs-GmbH, Sachsenheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 744402), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen und mit der Befugnis für die jeweiligen Geschäftsführer im Namen der Gesellschaft und als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gasversorgung Sachsenheim GmbH", Sachsenheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 721421) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing