2006-08-29: Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2006 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Sielenbach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Miller, Hubert, Schmiechen, *03.09.1963.
2008-11-04: Bestellt: Geschäftsführer: Bichler, Florian, Sielenbach, *29.03.1985; Bichler, Martin, Sielenbach, *14.03.1983, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-07-07: Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2020 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb, Halten und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Art, insbesondere an solchen aus den Bereichen der Landwirtschaft oder des Baus, Betriebs und Veräußerung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien, der Energiewirtschaft, des Immobiliengewerbes sowie der Immobilienverwaltung; sowie kaufmännische und/oder technische Betriebsführung bei jenen Tochtergesellschaften, bei denen sie kraft einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung hiermit beauftragt wird; sowie Erwerb, Entwicklung, Errichtung, Betrieb, Verwaltung und Veräußerung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien, von Verteilnetzen sowie von sonstigen Anlagen oder Einrichtungen der Energiewirtschaft; sowie Kauf, Vermietung, Verpachtung, Verwaltung und wirtschaftliche Verwertung von Grundstücken und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
2021-10-29: Die Energiebauern Anlagenbau GmbH mit dem Sitz in Sielenbach ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.10.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.