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Energieberatung SH Lars Höft GmbH & Co. KG

Nichtwohngebäude, BAFA/BEG, Hydraulischer..., Blower
Adresse / Anfahrt
Büsumer Straße 113a
24768 Rendsburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2022-01-05:
Name der Firma: Energieberatung SH Lars Höft GmbH & Co. KG; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Rendsburg; Geschäftsanschrift: Büsumer Str. 113a, 24768 Rendsburg; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Lars Höft Verwaltungs GmbH, Rendsburg (Amtsgericht Kiel, HRB 23903 KI); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Höft, Kirsten, geb. Eggert, *23.07.1970, Hamdorf; Einzelprokura; Rechtsform: Kommanditgesellschaft

2022-04-20:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.03.2022 nebst Ergänzung vom 28.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse vom 21.03.2022 und 30.03.2022 das Unternehmen in Firma Lars Emil Höft e.K, mit dem Sitz in Rendsburg (Amtsgericht Kiel, HRA 11568 KI) zur Gesamtheit mit allen Aktiven und Passiven im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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