2021-01-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.01.2021. Geschäftsanschrift: Alfred-Walz-Straße 17, 79312 Emmendingen. Gegenstand: Energieberatung einschließlich der Anwendung von bauphysikalischen Messungen und sonstigen Messtechniken in Bezug auf Gebäude und Anlagen sowie die Erstellung öffentlich-rechtlicher Nachweise, insbesondere Energieausweise; Erstellung von Energiekonzepten und Durchführung von Beratungen für Gebietskörperschaften und allen anderen Einrichtungen der öffentlichen Hand. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Klaeger, Hans-Uwe, Emmendingen, *18.09.1953; Schaich, Stefan, Waldkirch, *08.12.1960, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-22: Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Ausgliederung mit Klaeger, Hans-Uwe, Emmendingen, *18.09.1953 als Inhaber der Firma "Klaeger & Weber Energiekonzepte e. K.", Emmendingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706649) um 3.000,00 EUR auf 28.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 28.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Klaeger, Hans-Uwe, Emmendingen, *18.09.1953 hat als Inhaber der Firma "Klaeger & Weber Energiekonzepte e. K.", Emmendingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706649) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.12.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.