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Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG

Netze, Erdgas, Netzentgelte..., Online-Kundenzentrum, Grundversorgung
Adresse / Anfahrt
Leo-Wohleb-Straße 3
78176 Blumberg
Kontakt
37 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 37 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-02-11:
(Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung die Elektrizitäts-, Gas- und Wärmeversorgung (jeweils inkl. Verteilung) in der Südbaar. Die Gesellschaft verfolgt öffentliche Zwecke im Sinne der § 102 ff. GemO BW und ist unter Beachtung dieser Vorschriften berechtigt, auch in weiteren Bereichen die Elektrizitäts-, Gas- und Wärmeversorgung aufzunehmen, weitere Versorgungsaufgaben zu übernehmen und alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Leo-Wohleb-Straße 3, 78176 Blumberg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Energieversorgung Südbaar Verwaltungs-GmbH, Blumberg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 714227), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Energieversorgung Südbaar GmbH", Blumberg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 611198) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-07-26:
Die Städte Bräunlingen und Hüfingen haben im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags vom 19.07.2016 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag ihre Teilbetriebe Stromnetz bzw. Stromvertrieb auf die Gesellschaft gegen Gewährung von Anteilen an der Gesellschaft übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.