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Engel Oberflächentechnik GmbH

Pulverbeschichtung, Vorbehandeln, Eloxieren..., Dekoroptik, Glasbeschichtung, Elektropolieren, Passivieren, Vorbehandlung
Adresse / Anfahrt
Siemensstraße 12
35415 Pohlheim
4x Adresse:

Krantzstraße 7
52070 Aachen


Siemensstraße 8
35415 Pohlheim


Herner Straße 401
44807 Bochum


Carolinenglückstraße 6
44793 Bochum


Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-04-04:
Bestellt als Geschäftsführer: Engel, Stefan, Pohlheim, *10.08.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2007-08-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) sowie Änderungen in §§ 7 Abs. 2 (Gesellschafterbeschlüsse) und 11 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

2007-08-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Engel- Pulverbeschichtung GmbH (Amtsgericht Gießen, HRB 2150) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Neues Stammkapital: 52.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Engel, Thomas, Pohlheim, *03.06.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2007-08-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Engel- Pulverbeschichtung GmbH mit Sitz in Pohlheim (Amtsgericht Gießen, HRB 2150) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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