2009-04-09: Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
2011-04-21: Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe (Az. 64 IN 190/08) vom 07.03.2011 ist das Insolvenzverfahren gemäß § 213 Insolvenzordnung eingestellt.
2011-06-16: Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Entertain Market GmbH. Geschäftsanschrift: An der Eiskaut 46, 61250 Usingen. Neuer Gegenstand: Die Entwicklung, Programmierung, Herstellung, Produktion, Bearbeitung und Bereitstellung oder Erbringung sowie der Einkauf, die Vermittlung oder der Vertrieb bzw. die Vermarktung von: - Optischen und digitalen Medien - analogem und digitalem Content (wie Filme, Musik..) - Internet und Telediensten - Soft- und Hardware - Projektmanagement und Produktmarketing - sonstige Service und Dienstleistungen - Öffentlichkeitsarbeit und Marketing - Unternehmensberatung - Seminaren - Buchführungsservice. Die Gesellschaft wird fortgesetzt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Entertain Market UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Usingen (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 11233) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.