2010-02-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.01.2010. Geschäftsanschrift: Bethlehemer Straße 9-11, 50126 Bergheim. Gegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung - der Jugend- und Altenhilfe; - der Erziehung, Volks- und Berufsbildung; - von Kunst und Kultur; - des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; - des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; - des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Umweltschutzes; - des Wohlfahrtwesens; - internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; - des Schutzes von Ehe und Familie; - der Kriminalprävention; - der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; - des Sports; - der Heimatpflege und Heimatkunde; - des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke - sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser ist alleinvertretungsberechtigt. Geschäftsführer: Lankers, Horst-Günter, Titz, *01.06.1958.
2021-02-10: Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiterhin wurde § 6 (Geschäftsführung, Vertretung) geändert. Neuer Unternehmensgegenstand: die Förderung - der Jugend- und Altenhilfe; - der Erziehung, Volks- und Berufsbildung; - von Kunst und Kultur; - des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; - des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Umweltschutzes; - internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; - der Kriminalprävention; - der Heimatpflege und Heimatkunde; - des bürgerschaftlichen Engagements zugusten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; - sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen.