2018-08-13: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 13.06.2018 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.06.2018 mit dem Stadtteilarchiv Eppendorf mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg VR 12973) verschmolzen worden.Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 13.06.2018 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.06.2018 mit dem MARTINIerLEBEN - Generationen gemeinsam in Eppendorf e.V. mit Sitz in (Amtsgericht Hamburg VR 21334) verschmolzen worden.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.