2021-01-22: Rechtsform geändert, nun: Kommanditgesellschaft. Neue Firma: Erdogu - Die Friseure GmbH & Co. KG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Erdogu, Filiz, Friedberg, *22.06.1969; Erdogu, Figiyan, Friedberg, *14.06.1972. Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: Erdogu Marburg Verwaltungs GmbH, Marburg , mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-02-10: Eingetreten als: Persönlich haftende Gesellschafterin: Erdogu Bad Nauheim Verwaltungs GmbH, Bad Nauheim ; Erdogu Gießen Verwaltungs GmbH, Gießen (Amtsgericht Gießen HRB 10376), jeweils mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-10-27: Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 13.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung auf die dadurch neu gegründeten Rechtsträger Erdogu - Die Friseure Marburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Marburg (Amtsgericht Marburg, HRA 5307), Erdogu - Die Friseure Gießen GmbH & Co. KG mit Sitz in Gießen (Amtsgericht Gießen, HRA 5205) sowie Erdogu - Die Friseure Bad Nauheim GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Nauheim (Amtsgericht Friedberg, HRA 4950) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.