2007-08-15: Die Vertreterversammlung vom 21.06.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: (1) die Förderung Ihrer Mitglieder vorrangig duch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäߧ 28 die Voraussetzungen.
2011-11-09: Prokura erloschen: John, Marlis, Erfurt, *29.09.1948. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Reinhardt, Ines, Dachwig, *14.10.1970.
2020-01-24: Die Generalversammlung vom 06.11.2019 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Dabei wurde u. a. geändert: Zweck und Gegenstand der Genossenschaft (§ 2). Neuer Gegenstand: Förderung Ihrer Mitglieder vorrangig duch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung; die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen, die Genossenschaft kann alle im Bereich der Wohnungs- Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen; die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 GenG übernehmen; die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben; die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 f die Voraussetzungen.