2014-02-13: Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Personenbezogene Daten berichtigt bei Geschäftsführer: Erhardt, Friedrich, Heitersheim, *26.09.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-10-05: Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "Erhardt Sanitär GmbH", Heitersheim , um 88.000,00 EUR auf 198.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Erhardt GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Planung, Projektierung, die Installation von Heizungs-, Elektro-, Lüftungs-, Gas- und Ölfeuerungsanlagen, der Handel mit den entsprechenden Materialien und mit verwandten Artikeln, sowie die Durchführung von Baublechnerarbeiten und sanitären Installationen, der Handel mit Sanitärartikeln und die Durchführung von Renovierungsarbeiten. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.09.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.09.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Erhardt Sanitär GmbH", Heitersheim , verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.