2014-10-29: Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma, des Gegenstand des Unternehmens und die Sitzveregung von Mainz nach Bodenheim beschlossen. Geändert, jetzt: Neue Firma: Ernst Accessoires GmbH. Geändert, jetzt: Neuer Sitz: Bodenheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Hilgestraße 14, 55294 Bodenheim. Geändert, jetzt: Neuer Unternehmensgegenstand: Das Design, die Produktion und der Vertrieb von sowie der Einzel- und Großhandel mit Modeschmuck, insbesondere Haarschmuck und Accessoires. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2014 mit der Ernst Accessoires UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Bodenheim (Amtsgericht Mainz, HRB 44239) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.