2010-05-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2010. Geschäftsanschrift: Barthelsmühlring 5, 76870 Kandel. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Arbeiter Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Kandel, welche zum Gegenstand die Verwaltung des eigenen Immobilienvermögens sowie die Tätigkeit als Hausverwalter hat. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der Wohnungsbau und die Durchführung anderer Bauvorhaben als Bauträger, Generalunternehmer oder Baubetreuer, der Handel mit und die Vermittlung von Immobilien, die Durchführung von Hausverwaltungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Arbeiter, Ernst, Rheinzabern, *02.10.1937, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Arbeiter, Thomas, Kandel, *13.10.1963.
2017-04-11: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.03.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.03.2017 mit der Thomas Arbeiter Wohnhäuser GmbH mit Sitz in Kandel verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers ist am 11.04.2017 erfolgt. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.