2019-12-02: Gemäß § 394 FamFG wird hiermit bekannt gemacht, dass das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft als vermögenslos zu löschen.Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt.
2020-01-13: Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.