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Erste Sahne Catering GmbH

Betriebskantinen, Allgemeinwohl, Kindergartenverpflegung..., Schulmensen, Betriebsverpflegung, Mittagsverpflegung, Menübestellung
Adresse / Anfahrt
Schwabenring 90
32427 Minden
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2013-12-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2013. Geschäftsanschrift: Karlstraße 15-39, 32423 Minden . Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Speisen sowie die Durchführung von Catering. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Borker, Norbert, Hüllhorst, *30.11.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-05-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Schwabenring 90, 32427 Minden. 51.000,00 EUR.

2014-05-21:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.04.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 14.04.2014 das von dem Einzelkaufmann Borker, Norbert, Hüllhorst, geb. 30.11.1964, unter der Firma Norbert Borker e. Kfm. betriebene Unternehmen (Amtsgericht Bad Oeynhausen HR A 8573) als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-08-11:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 08.07.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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