2020-05-04: Firma: Erstling GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Plauener Straße 163-165, 13053 Berlin; Gegenstand: Der Verkauf von Schulbüchern, Schulmöbeln, Lernmitteln, Technikprodukten und -bedarf für Schulen, insbesondere über den eigenen Online-Shop sowie die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen (Aufbau, Schulungen, etc.), ausgenommen die Rechts- und Steuerberatung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1.
Erstling, Guido, *23.03.1959, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.04.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Erstling Lehr- und Lernmittel e. Kfm. vom Inhaber Guido Erstling geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 29473 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 17.04.2020. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2020-06-02: Änderung zu Nr. 1: nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr; Geschäftsführer: Erstling, Guido; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Hinrichs, Jan, *07.05.1960, Wahlstedt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2020-06-08: Gegenstand: Der Vertrieb von Ausstattung für Aus- und Fortbildungsstätten, Schulen, Seminar- oder Trainingseinrichtungen - insbesondere der Vertrieb von Unterrichtsbedarf incl. Büchern, Möbeln, technischen und digitalen Produkten aller Art - sowie die Erbringung von Dienstleistungen (wie z. B. Aufbau, Einweisung, Schulung oder Wartung). Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.05.2020 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BSL Holding GmbH mit dem Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 21776) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-06-24: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Erstling, Guido
2022-03-07: Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Blue Fund Consulting & Invest GmbH mit Sitz in Wahlstedt (Amtsgericht Kiel, HRB 14622 KI) vom 22.02.2022, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 22.02.2022 zugestimmt hat.