2018-08-09: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.05.2018 und der Gesellschafterversammlung der GOOSS LOGISTIC GmbH vom 28.05.2018 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die GOOSS LOGISTIC GmbH mit Sitz in Otterndorf als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.