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Erwin Mutschler GmbH

MIAG, MOHAG, Immobilie..., Zürich
Adresse / Anfahrt
Säntisstraße 5
89075 Ulm
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2007-09-25:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Mutschler Konzept 3 GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 4385) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-03-05:
Einzelprokura: Esperschidt, Walter, Albershausen, *28.08.1956; Schurr, Petra, Geislingen an der Steige, *30.07.1967.

2013-09-10:
Prokura geändert; nun: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Esperschidt, Walter, Albershausen, *28.08.1956; Schurr, Petra, Geislingen an der Steige, *30.07.1967.

2015-07-02:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Mutschler Konzept 8 GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 4835) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-07-13:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Mutschler Konzept 2 GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 4386) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-04-26:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.03.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Mutschler Konzept 9 GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 720035) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-04-26:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.03.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Mutschler Konzept 5 GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 4721) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-04-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.