2018-07-12: Nach Änderung der Vertretungsbefugnis, nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Erwin Sirries Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hückelhoven , mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-07-23: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.06.2018 mit der Autohaus Sirima GmbH & Co. KG mit Sitz in Hückelhoven (Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 4881) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.