2008-08-29: Die Generalversammlung vom 12.12.2007 hat eine Neufassung des Status und hierbei insbesondere Änderungen in § 40 (Nachschusspflicht) und in § 15 (Vertretung) beschlossen. Nachschusspflicht geändert, nun: Es besteht keine Nachschusspflicht der Genossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
2011-09-02: Die Generalversammlung vom 03.11.2010 hat eine Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 12 (Pflichten der Mitglieder) und 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) beschlossen.