2009-10-13: Der Erzeugerring für Saat- und Pflanzgut Schwaben eingetragener Verein mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg VR 8), der Erzeugerring für Qualitätskartoffeln in Schwaben eingetragener Verein mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg VR 800) und der Erzeugerring für landw. pflanzliche Qualitätsprodukte Schwaben eingetragener Verein mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg VR 41) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.01.2009 (URNr.117/2009 Notar Dr. Hagmaier, Schrobenhausen) sowie des Beschlusses der Hauptversammlung des übernehmenden Vereins vom 30.04.2009 und Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der übertragenden Vereine vom 17.02.2009 (Erzeugerring für Qualitätskartoffeln in Schwaben eingetragener Verein) und 19.02.2009 (Erzeugerring für Saat- und Pflanzgut Schwaben eingetragener Verein und Erzeugerring für landw. pflanzliche Qualitätsprodukte Schwaben eingetragener Verein) mit dem Verein verschmolzen. Der Erzeugerring für Saat- und Pflanzgut in Oberbayern-Süd e.V. mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein VR 41944), der Erzeugerring für Qualitätskartoffeln Oberbayern-Süd e.V. mit dem Sitz in Freising (Amtsgericht München VR 120279) und der Erzeugerring für land. pflanz. Qualitätsprodukte Oberbayern-Süd e.V. mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein VR 41949) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.01.2009 (URNr.118/2009 Notar Dr. Hagmaier, Schrobenhausen) sowie des Beschlusses der Hautversammlung des übernehmenden Vereins vom 30.04.2009 und Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der übertragenden Vereine vom 27.02.2009 (Erzeugerring für Saat- und Pflanzgut in Oberbayern-Süd e.V. und Erzeugerring für land. pflanz. Qualitätsprodukte Oberbayern-Süd e.V.) und 26.02.2009 (Erzeugerring fürQualitätskartoffeln Oberbayern-Süd e.V.) mit dem Verein verschmolzen. Der Erzeugerring für Saat- und Pflanzgut Oberbayern/Nord eV mit dem Sitz in Neuburg/Donau (Amtsgericht Ingolstadt VR 10204), der Erzeugerring für Qualitätskartoffeln Oberbayern/Nord eV mit dem Sitz in Neuburg/Donau (Amtsgericht Ingolstadt VR 10205) und der Erzeugerring für landwirtschaftliche pflanzliche Qualitätsprodukte Oberbayern/Nord eV mit dem Sitz in Neuburg/Donau (Amtsgericht Ingolstadt VR 10300) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.01.2009 (URNr.57/2009 Notar Dr. Hagmaier, Schrobenhausen) sowie des Beschlusses der Hauptversammlung des übernehmenden Vereins vom 30.04.2009 und Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der übertragenden Vereine vom 10.02.2009 (Erzeugerring für Saat- und Pflanzgut Oberbayern/Nord eV), 30.01.2009 (Erzeugerring für Qualitätskartoffeln Oberbayern/Nord eV) und 13.02.2009 (Erzeugerring für landwirtschaftliche pflanzliche Qualitätsprodukte Oberbayern/Nord eV) mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.