2005-01-13: Die Generalversammlung vom 14.07.2004 hat die Änderung der §§ 11 (Rechte der Mitglieder), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), 24 (Zusammensetzung und Wahl), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 40 (Nachschusspflicht), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und 46 (Liquidation) der Satzung beschlossen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.