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Escaladrome GmbH

Kletterhalle, Svens, Bouldern..., Sommerkarte, Ferienprogramm, Kletterwand, JuniorJam, Verstärkung auf Minijobbasis, Scarpa Demo, Geimpfte, Boulderhalle
Adresse / Anfahrt
Am Mittelfelde 39
30519 Hannover
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2014-08-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2014. Geschäftsanschrift: Am Mittelfelde 39, 30519 Hannover. Gegenstand: Der Betrieb einer Kletteranlage (insbesondere einer Indoor-Anlage), verbunden mit verschiedenen Serviceleistungen wie Schulungen und Kursen, Seminaren, Betrieb und Vermietung eines oder mehrerer Klettermobile, Betrieb einer Cafeteria und Verkauf von Klettermaterialien. Die Gesellschaft kann weitere Dienstleistungen zur Freizeitgestaltung oder als Schulungsangebote für Führungskräfte und andere Berufstätige anbieten. Die Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hildmann, Mark, Hannover, *26.04.1971; Lieberknecht, Susanne, Hannover, *23.04.1973, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Escaladrome Susanne Lieberknecht und Mark Hildmann OHG, Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 203181) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.