2014-05-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.06.1991 zuletzt geändert am 06.10.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz, bisher Osterwieck, Amtsgericht Stendal HRB 100338) beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Lindigt 1, 04668 Grimma OT Mutzschen . Gegenstand des Unternehmens: Produktion und Handel mit allen Produkten der landwirtschaftlichen und tierischen Veredlungswirtschaft sowie Beteiligung und Geschäftsführung an bzw. von Gesellschaften und an anderen Unternehmen, die tierische Produktion, Verarbeitung oder den Handel von landwirtschaftiichen Produkten oder Betriebsmittel betreiben. Stammkapital: 511.300,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eskildsen, Lorenz, Grimma OT Mutzschen, *29.07.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dettmering, Martina, Neustadt i.H., *10.03.1959; Witt, Lutz, Grimma OT Mutzschen, *10.12.1972.
2019-03-08: Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2019 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
2019-11-27: Die Lorenz Naturhöfe GmbH mit dem Sitz in Grimma (Amtsgericht Grimma, HRB 19529) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.11.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.