2006-10-23: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 27.04.2006 und der Mitgliederversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 27.04.2006 mit den Vereinen Essener Sportverein Süd 1910/1921 e.V. mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, VR 2440) und VfB Rellinghausen 08 e.V. mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, VR 1805) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereinen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.