2008-03-19: Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2007 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Herstellung von Maschinen im Bereich der Zerkleinerungs- und Siebtechnik.
2015-12-08: Die EuRec Technology Sales & Distribution GmbH mit dem Sitz in Krayenberggemeinde , die EuRec Technology GmbH Development & Design mit dem Sitz in Krayenberggemeinde (Amtsgericht Jena HRB 306767) und die EuRec Recycling Machines GmbH mit dem Sitz in Krayenberggemeinde (Amtsgericht Jena HRB 502439) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.10.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-12-18: Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2015 mit Nachtrag vom 17.12.2015 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde u.a. geändert: Firma, Sitz, Gegenstand und Geschäftsjahr. Neue Firma: EuRec Environmental Technology GmbH. Neuer Gegenstand: ist die Forschung und Entwicklung, Herstellung, Engineering und Vertrieb von Maschinen im Bereich der Abfallbehandlung insbesondere Recycling-, Zerkleinerungs- und Siebtechnik sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
2017-03-03: Geändert, nun: Geschäftsführer: Kottmann, Christoph, Bad Hersfeld, *26.09.1969; Wienands, Hubert, Emmendingen, *22.04.1960, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2017-07-17: Die CCP GmbH Waste Management mit dem Sitz in Krayenberggemeinde ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-07-12: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kottmann, Christoph, Bad Hersfeld, *26.09.1969.