2014-02-05: Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Fritz, Katja, Stuttgart, *29.03.1992; Fritz, Leonard, Stuttgart, *21.02.1995. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Mertz, Eberhard Eugen, stud.rer.pol., Stuttgart, *11.07.1934.
2017-05-18: Rechtsform geändert; nun: Kommanditgesellschaft. Firma geändert; nun: Eugen Mertz GmbH & Co. KG. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: - Das Marquardt - Komplementär GmbH, Stuttgart . Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Dr. Fritz, Karin, geb. Mertz, Stuttgart, *28.03.1961; Fritz, Katja, Stuttgart, *29.03.1992; Fritz, Leonard, Stuttgart, *21.02.1995.
2021-12-01: Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Schwäbischer Merkur Mertz Komplementär GmbH, Stuttgart . Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Kommanditgesellschaft unter der Firma "EM-Filmtheater-Betriebe Mertz GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 6669) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.