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Euro-Cities GmbH

Karten des Stadtplandienstes, Lizenzierung von Karten, Stadtplandienst..., Interaktiver Stadtplan, Landkarten Interaktiver, Stadtpläne und Landkarten, Maßstäben
Adresse / Anfahrt
Bismarckallee 41
14193 Berlin
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-08-16:
Firma: Euro-Cities GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Bismarckallee 41, 14193 Berlin; Gegenstand: Der Aufbau, das Herstellen und der Betrieb von digitalen Karten im Internet sowie die Vermarktung der digitalen Karten selbst, ihrer einzelnen Bestandteile und ihrer Präsentation, auch außerhab des lnternets. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Dr. Biermann, Hans, *30.09.1951, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.07.2021; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Euro-Cities AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 75689 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 20.07.2021. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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