2019-02-27: Berichtigt: Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der EuroEyes Deutschland Beteiligungs GmbH, Hamburg nach Maßgabe der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 22.02.2019 und 25.02.2019.
2019-02-27: (Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, deren Gegenstand das Errichten, die Organisation und/oder das Betreiben von Behandlungszentren oder Privatkliniken zur Durchführung von Augenbehandlungen im weitesten Sinne, insbesondere mittels Lasertechnologie. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Übernahme von Verwaltungs- und Managementaufgaben sowie die Bereitstellung von Service- und Finanzierungsleistungen (beispielsweise hinsichtlich Marketing, Einkauf, Service und Call Center, Koordination der und Planung neuer Standorte, Buchhaltung, Personalverwaltung, Management liquider Mittel und Qualitätsmanagement) für die Beteiligungsunternehmen in Deutschland und im Ausland.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Valentinskamp 90, 20355 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafter und die jeweiligen Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: EuroEyes Deutschland Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 155851), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der EuroEyes Deutschland Beteiligungs GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 153443) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.02.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.