2007-04-20: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 16.03.2007 das einzelkaufmännische Unternehmen Euromax Cinemas e.K. mit Sitz in Kerpen (Amtsgericht Köln, HRA 23604) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-04-20: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 16.04.2007 wirksam geworden.