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European Institute of Quantitative Finance GmbH & Co. KG

EIQF, Certified Financial Modeler, Financial Modeler..., Unternehmensbewertung
Adresse / Anfahrt
Neckarsteige 6-10
72622 Nürtingen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2011-11-21:
(Gegenstand des Unternehmens sind die Förderung des wissenschaftlichen Austauschs im Bereich Financial Engineering und Derivateforschung, die Entwicklung und Durchführung von Qualifizierungsprogrammen, die Erstellung neutraler Gutachten sowie die Durchführung von wissenschaftlichen Veröffentlichungen im Bereich Financial Engineering und Derivateforschung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Neckarsteige 6-10, 72622 Nürtingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Europäisches Institut für Financial Engineering und Derivateforschung Beteiligungs-GmbH, Nürtingen (Stuttgart HRB 739310), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-11-28:
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

2020-08-11:
Firma geändert; nun: European Institute of Quantitative Finance GmbH & Co. KG.

2021-04-09:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Deutsches Institut für Corporate Finance GmbH & Co. KG", Nürtingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 727045) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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