2021-12-10: Genossenschaft. Satzung vom 27.10.2021. Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen einer Produktivgenossenschaft, insbesondere a. Erarbeitung und Vermarktung von Ausbildungs- und Coachingkonzepten mit den Schwerpunkten Gesundheit, Persönlichkeitsentwicklung und Entfaltung einer nachhaltigen Lebensqualität; b. Vorbereitung und Durchführung von online-Seminaren sowie Schulungen; c. Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie individuelle Seminar- und Informationsveranstaltungen zur Förderung der Interaktion zwischen Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, Berufsgruppen, sozialen Schichten und Nationen; d. Verlagsgeschäfte aller Art einschließlich digitaler Medien, insbesondere die inhaltliche Gestaltung, Herausgabe, Vervielfältigung und der Vertrieb von Printmedien, Video- und Tonträgern aller Art sowie der An- und Verkauf entsprechender Lizenzen und Verwertungsrechte, Online-Marketing und Marketing-Dienstleistungen; e. Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Holz, Insha Gabriele, geb. Braun, Gundelfingen, *24.01.1953, einzelvertretungsberechtigt. Die Genossenschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ELC European Leadership Consulting GmbH", Gundelfingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 702397) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.