2014-07-14: Die Gesellschafterversammlung vom 28.03./25.6./01.07.2014 hat die Änderung der §§ 1 -19 beschlossen.Die §§ 20 - 28 entfallen. Nach Änderung Neue Firma: Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne und Wanne-Eickel - gemeinnützige GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft ist in Erfüllung ihres Unternehmensgegenstandes eine Lebens- und Wesensäußerung der Evangelischen Kirche. Sie dient in Erfüllung des diakonischmissionarischen Auftrages der Kirche dem Zweck, hilfsbedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Pflege und Erziehung zu gewähren, ohne Rücksicht auf Konfession und Wohnsitz. 2. Auf der Grundlage des diakonischen und missionarischen Selbstverständnisses sind Zweck und Gegenstand des Unternehmens der Betrieb, die Weiterführung und Fortentwicklung der bisher von dem Kinder- u. Jugendheim Herne und dem Jugend- u. Kinderheim Wanne-Eickel betriebenen Erziehungshilfen sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte und ebenso der Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung, Unterbringung und Verpflegung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die nicht in Gemeinschaft mit ihren Eltern leben können, oder bei denen eine ausreichende familiäre Betreuung nicht gewährleistet ist, oder die Hilfen zur Eingliederung in die Gesellschaft/Gemeinschaft oder Hilfe in besonderen Lebenslagen benötigen. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, intensive Betreuung, Begleitung, Unterbringung und Verpflegung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung und Erziehung in Tagesgruppen sind genauso Gegenstand der Gesellschaft. Der Betrieb ist so einzurichten, dass Aufgaben nach dem Kinder- u. Jugendhilfegesetz (SGB VIII), Bundessozialhilfegesetz (SGB XII) und dass ähnliche Vorschriften erfüllt werden können. Darüber hinaus können andere soziale und diakonische Aufgaben im Zusammenhang mit der Betreuung von jungen Menschen übernommen werden wie zum Beispiel Haftvermeidung und Mutter-Kind-Betreuung. 3. Der Gesellschaftszweck wird gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht durch Mittelbeschaffung (z.B. durch Fundraising und Spendenaufrufe) zur Förderung der in Ziffer 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 4. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabeordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nach Änderung bestellt als Geschäftsführer: Rhein, Volker, Herne, *16.03.1954, einzelvertretungsberechtigt und für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, sofern sich die Gemeinnützigkeit des jeweiligen Vertragspartners aus dem Handelsregister erkennen läßt.
2019-01-04: Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, eine Änderung in § 5 sowie eine Änderung in § 15 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Nach Änderung: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft ist in Erfüllung ihres Unternehmensgegenstandes eine Lebens- und Wesensäußerung der Evangelischen Kirche. Sie dient in Erfüllung des diakonisch-missionarischen Auftrages der Kirche dem Zweck, hilfsbedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Pflege und Erziehung zu gewähren, ohne Rücksicht auf Konfession und Wohnsitz. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - den Betrieb, die Weiterführung und Fortentwicklung der bisher von dem Kinder- u. Jugendheim Herne und dem Jugend- u. Kinderheim Wanne-Eickel betriebenen Erziehungshilfen sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte auf der Grundlage des diakonischen und missionarischen Selbstverständnisses; - den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung, Unterbringung und Verpflegung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die nicht in Gemeinschaft mit ihren Eltern leben können, oder bei denen eine ausreichende familiäre Betreuung nicht gewährleistet ist, oder die Hilfen zur Eingliederung in die Gesellschaft/Gemeinschaft oder Hilfe in besonderen Lebenslagen benötigen; Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, intensive Betreuung, Begleitung, Unterbringung und Verpflegung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung und Erziehung in Tagesgruppen sind genauso Gegenstand der Gesellschaft. Der Betrieb ist so einzurichten, dass Aufgaben nach dem Kinder- u. Jugendhilfegesetz (SGB VIII), Bundessozialhilfegesetz (SGB XII) und dass ähnliche Vorschriften erfüllt werden können. - die Übernahme anderer sozialen und diakonischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Betreuung von jungen Menschen wie zum Beispiel Haftvermeidung und Mutter-Kind-Betreuung; - die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die Mitarbeitende auf einschlägige Aufgaben der Erziehungshilfen, Pädagogik, Therapie und Psychologie vorbereiten. - die Weitergabe von finanziellen Mitteln an andere steuerbegünstige Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre entsprechenden steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden haben. Nach Änderung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.