2014-02-11: Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Kerst, Stefan, Melle, *30.09.1963; Dr. Sorgenfrei, Hans-Ulrich, Gütersloh, *26.02.1960, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2014-04-16: Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.Betriebswirt Rediker, Wolfgang, Bünde. Einzelprokura: Schoenfeld, Michael, Westerkappeln, *10.04.1957.
2015-11-24: Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Kerst, Stefan, Melle, *30.09.1963.
2019-05-08: Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Sorgenfrei, Hans-Ulrich, Gütersloh, *26.02.1960. Bestellt als Geschäftsführer: von der Mühlen, Roland, Bünde, *12.10.1972, einzelvertretungsberechtigt.
2019-12-12: Nicht mehr Geschäftsführer: Semenczuk, Andreas, Essen, *23.03.1961. Einzelprokura: Schoenfeld, Michael, Westerkappeln, *10.04.1957.
2020-07-03: Die Gesellschafterversammlung hat am 18.06.2020 beschlossen, das Stammkapital (DEM 200.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 102.258,37 um EUR 1,63 auf EUR 102.260,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 Stammkapital und Stammeinlage) zu ändern sowie die insgesamte Neufassung des Gesellschaftsvertrages. Neues Stammkapital: 102.260,00 EUR. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin bestellt als Geschäftsführer: von der Mühlen, Roland, Bünde, *12.10.1972, einzelvertretungsberechtigt. Mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Lukas-Krankenhaus Bünde gGmbH mit Sitz in Bünde (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 15741), der Lukra: Conzept GmbH mit Sitz in Bünde (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 8163), und der Lukra-Service GmbH mit Sitz in Bünde (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 7526) Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-03-08: Nicht mehr Geschäftsführer: von der Mühlen, Roland, Bünde, *12.10.1972. Bestellt als Geschäftsführer: Straede, Matthias-Christopher, Melle, *06.02.1987.
2021-12-28: Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2, § 3, § 13 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheispflege, des Wohlfahrtswesens, der Altenhilfe sowie die selbstlose Unterstütung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen odr seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines Krankenhauses für Geriatrie, eines Altenheimes sowie des Wohn- und Pflegezentrums .