2022-03-28: Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung der Christliche Sucht- und Wohnungslosenhilfe gGmbH vom selben Tage einen Teil seines Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Christliche Sucht- und Wohnungslosenhilfe gGmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 32416) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.