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Evangelisch-Lutherisches Kindertagesstättenwerk Lübeck gGmbH

Kitawerk, Gemeindediakonie, Erlaubt..., CSRF Token Technischer, Dient zum Schutz, Zweck Dient
Adresse / Anfahrt
Bäckerstraße 3-5
23564 Lübeck
Kontakt
15 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 15 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2008-01-25:
Gegenstand: Die Gesellschaft ist dem Evangelium von Jesus Christus verpflichtet. Deshalb liegt ein besonderer Schwerpunkt ihrer Arbeit in der Erziehung in christlicher Verantwortung. Religionspädagogische Angebote für Kinder und Erwachsene gehören zu den Kernaufgaben in den Einrichtungen der Gesellschaft. Außerdem gehört zu den Aufgaben der Gesellschaft auch der missionarische Dienst, der unter anderem durch religionspädagogische Tätigkeiten in enger Anbindung an die evangelisch - lutherischen Kirchengemeinden Lübecks verwirklicht wird. Die Gesellschaft ist dem ökumenischen Gedanken verpflichtet und ist tolerant gegenüber anderen Religionen und Kulturen. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung kirchlicher Zwecke und der Kinder-, Jugend-, Familien- und Behindertenhilfe, der Bildung und Erziehung sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 der Abgabenordnung. Die Gesellschaft dient der Erziehung, Förderung, Bildung, Betreuung und Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern, rziehungsberechtigten und sonstigen an der Erziehung beteiligten Personen im Licht des Evangeliums von Jesus Christus. Auch dient sie der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Dabei soll die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unterstützt und das leibliche, seelische und geistige Wohl der Kinder und Jugendlichen gefördert werden. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch das Errichten, Unterhalten und Betreiben von Kindergärten, Kindertagesstätten, kindergartenähnlichen Einrichtungen, insbesondere auch integrativen Einrichtungen sowie sonstigen pädagogischen Angeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch Tagespflegeeinrichtungen für Kinder und Jugendliche unterhalten und betreiben sowie Fortbildungsmaßnahmen für Eltern, Erziehungsberechtigte und sonstige an der Erziehung beteiligte Personen sowie von Mitarbeitern aus Kindergärten, Kindertagesstätten und Tagespflegeeinrichtungen durchführen. Kapital: 51.050,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.Der Diakoniepastor des Kirchenkreises Lübeck als Geschäftsführer der Gemeindediakonie Lübeck ist einer der Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Diakoniepastor des Kirchenkreises Lübeck als Geschäftsführer der Gemeindediakonie Lübeck: 1. Gusek, Kai, *17.02.1966, Lübeck; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.11.2007.

2017-11-17:
Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Der Diakoniepastor des Kirchenkreises Lübeck als Geschäftsführer der Gemeindediakonie Lübeck ist einer der Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft jeweils durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten, es sei denn, einem Geschäftsführer wird durch Beschluß der Gesellschaftersammlung Alleinvertretungsmacht eingeräumt. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser stets alleinvertretungsberechtigt. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.07.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 22 .

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