2010-09-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Freunder Landstr. 60, 52078 Aachen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Unternehmens ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Gesellschaft wird damit in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche tätig. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Betrieb und Unterhaltung eines evangelischen Kinder- und Jugendheimes in Aachen-Brand mit seinen ausgelagerten oder zugeordneten Erziehungseinrichtungen sowie durch teilstationäre und ambulante Angebote. Dazu gehören u.a. heilpädagogische Tagesgruppen sowie soziale Gruppenarbeit und flexible ambulante Betreuung. Ferner unterhält die Gesellschaft ein Familienzentrum mit einer Kindertagesstätte. Auch bietet die Gesellschaft weitere Leistungen im Bereich der Jugendhilfe an (z.B. familiäre Bereitschaftsbetreuung, Notrufnummer für die Stadt Aachen). Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kreutz, Horst, Aachen, *28.02.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter des Vereins Evangelisches Kinderheim Brand e.V. Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen des Vereins Evangelisches Kinderheim Brand e.V. mit Sitz in Aachen (AG Aachen VR 50198 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 14.06.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.06.2010. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-09-06: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.09.2010 wirksam geworden.