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Evangelische Sozialstation Wertheim gGmbH

Diakoniezentrum Hofgarten, Kirchengemeinden, Sicherheitsprobleme..., Darstellungs, Notruf
Adresse / Anfahrt
Bahnhofstraße 17
97877 Wertheim
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-10-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.06.2020 mit Nachtrag vom 09.10.2020. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 17, 97877 Wertheim. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Steuerbegünstigter Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens. Dieser Zweck wird insbesondere durch den Betrieb einer ambulanten und mobilen Einrichtung im räumlichen Einzugsbereich der Gesellschafter, um für Menschen die Hilfen und Pflegeleistungen anzubieten und zu koordinieren, die sie für ein Leben in Würde benötigen, verwirklicht. Die Gesellschaft kann auch als Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig werden und Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts beschaffen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dietrich-Wenzel, Anette, Wertheim, *29.12.1960, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "Evangelische Sozialstation Wertheim e.V.", Wertheim (Amtsgericht Mannheim VR 570106) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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