2020-05-12: VR 1788: Evangelisches Sozialwerk Dormagen e. V., Dormagen . Der Verein ist nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 13. März 2020 im Wege des Formwechsels in die "Evangelische Sozialwerk Dormagen gemeinnützige GmbH" mit Sitz in Dormagen (57 AR 177/2020) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-05-25: VR 1788: Evangelisches Sozialwerk Dormagen e. V., Dormagen . Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Neuss, HRB 21023) am 19. Mai 2020 wirksam geworden.