2006-10-04: Bestellt: Geschäftsführer: Rölle, Michael, Augsburg, *31.07.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-01-22: Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2007 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Eventart Media- und Messeservice GmbH. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rölle, Michael, Gersthofen, *31.07.1977.
2014-01-07: Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 126.500,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 151.500,00 EUR. Personendaten (Wohnort) geändert, nun: Geschäftsführer: Klein, Michael, Gessertshausen, *22.02.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-04-25: Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 201.500,00 EUR.
2018-10-18: Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 30.000,00 EUR und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 231.500,00 EUR. Wohnort geändert, nun: Geschäftsführer: Klein, Michael, Fischach, *22.02.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-12-02: Die Verschmelzung wurde am 01.12.2020 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen .
2020-12-02: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2020 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Music-Shop Augsburg GmbH mit dem Sitz in Augsburg verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.