2014-04-07: ). Firma: Eventtation Veranstaltungstechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Sieglindestraße 3, 12159 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1.
Eventtation UG (haftungsbeschränkt), Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, HRB 133182 B); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft
2017-09-14: Firma: Geändert, nun: Eventtation GmbH & Co. KG; Änderung zu Nr. 1: aufgrund Umfirmierung, nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Eventtation Verwaltungs GmbH, Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, HRB 133182 B); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2021-01-07: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Waldenserstraße 2-4, 10551 Berlin
2021-04-23: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage ist die actisio GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 76282 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.