2018-01-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2014. Die Gesellschafterversammlung vom 03.01.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main nach Köln beschlossen. Geschäftsanschrift: Christophstraße 15-17, 50670 Köln. Gegenstand: die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Softwareprodukten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Krap, Onno, Den Haag / Niederlande, *31.12.1965; Robinson, Phillip David, Den Haag / Niederlande, *21.11.1965, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-11-21: Nicht mehr Geschäftsführer: Krap, Onno, Den Haag / Niederlande, *31.12.1965. Bestellt als Geschäftsführer: Ramakers, Paul Richard Lambert, Eindhoven / Niederlande, *18.12.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-12-23: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.12.2020 mit der EXACT Software GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 93414) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.