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Zum Wickenstein 4
63699 Kefenrod
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1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2015-04-27:
3.2015 mit Änderung vom 27.04.2015. Geschäftsanschrift: Am Wickenstein 4, 63699 Kefenrod. Gegenstand: Vertrieb und die Vermietung von temporären Bauten. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Geschäftsführer: Koch, Tobias, Glauburg, *13.04.1980; Röder, Heinz, Büdingen, *14.05.1942; Röder, Wilhelm, Kefenrod, *01.03.1985.

2019-04-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: Röder, Wilhelm, Kefenrod, *01.03.1985.

2019-12-18:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Zum Wickenstein 4, 63699 Kefenrod. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Decher, Heribert, Barsinghausen, *15.03.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Röder, Heinz, Büdingen, *14.05.1942.

2020-08-12:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Decher, Heribert, Barsinghausen, *15.03.1966.

2022-05-24:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HTS teniQ GmbH mit Sitz in Kefenrod (Amtsgericht Friedberg (Hessen), HRB 8511) verschmolzen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.