2011-12-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2011 Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, bisher: Blitz 11-455 GmbH), § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München HRB 195424) nach Eiterfeld sowie § 4 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Stammkapital) beschlossen. Geschäftsanschrift: Sachsenweg 8, 36132 Eiterfeld. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Haarbehandlungs- und Industrietechnikgeräten, ferner Handel mit Waren aller Art, einschließlich Im- und Export sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Gogalla, Katja, München, *11.04.1968; Selnes, Randi Mette, München, *02.03.1978. Bestellt als Geschäftsführer: Isaacs, Alfred, Hünfeld, *13.10.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-01-19: Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2011 mit Nachtrag vom 11.1.2012 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in dem § 4 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Gegenstand: ist die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Geräten zur Haarbehandlung, zur Schönheitsbehandlung und der Industrietechnik, einschließlich Im- und Export sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
2012-08-16: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Ondal Friseurtechnik GmbH mit Sitz in Eiterfeld (Amtsgericht Fulda HRB 5312) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.