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Hirtenstraße 74
67714 Waldfischbach-Burgalben
1x Adresse:

Europaallee 27
66113 Saarbrücken


Kontakt
27 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 27 Mitarbeiter
Gründung 2011
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2013-06-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.05.2013. Geschäftsanschrift: Ravelstraße 16, 66292 Riegelsberg. Gegenstand: IT-Dienstleistungen, IT-Beratung, Softwareentwicklung und -beratung, Schulungen, Support, Unternehmensberatung, Lizenzverkauf, Entwicklung von Softwareprodukten, IT-Administration und der Handel mit Software. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gleßner, Christian, Riegelsberg, *09.03.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-09-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Saarbrücken beschlossen. Neuer Sitz: Saarbrücken. Geschäftsanschrift: Europaallee 22, 66113 Saarbrücken.

2015-05-29:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Europaallee 27, 66113 Saarbrücken.

2016-10-17:
Die Gesellschafterversammlungen vom 26.08.2016 und 14.09.2016 haben die Neufassung bzw. die Ergänzung des neugefassten Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Lindner, Julian, Berlin, *03.05.1983, einzelvertretungsberechtigt.

2017-04-04:
Nicht mehr Geschäftsführer: Lindner, Julian, Berlin, *03.05.1983.

2017-09-27:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Europaallee 27d, 66113 Saarbrücken.

2019-06-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Hololux GmbH.

2022-01-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der HoloSpaces GmbH, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 102774) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens), 7 (Gesellschafterversammlungen), 8 (Gesellschafterbeschlüsse) 18 (Wettbewerbsverbot) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Desweiteren wurden die §§ 7a (Gesellschafterbeschlüsse mittels einer formalisierten Videokonferenz) und 7b (Gesellschafterbeschlüsse mittels eines formalisierten Umlaufverfahrens) neu eingefügt. Neuer Gegenstand: IT-Dienstleistungen, IT-Beratung, Softwareentwicklung und -beratung, Schulungen, Support, Unternehmensberatung, Lizenzverkauf, Entwicklung von Softwareprodukten, IT-Administration und der Handel mit Software und weiterhin die Entwicklung und der Vertrieb von kollaborartiven Mixed Reality Lösungen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.12.2021 mit der HoloSpaces GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 102774) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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