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Explosives World of Sports OHG

Explosiveswow, Spinning®, CreativeShapes..., Ruhemonat, Wellnessstudio, Wellnessangebot, Freundschaftsanfragen, Zeitpunkt des Aufrufs
Adresse / Anfahrt
Bertha-Benz-Straße 8
26160 Bad Zwischenahn
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2007-09-14:
Schröder Explosives oHG, Bad Zwischenahn (Bertha-Banz-Str. 8, 26160 Bad Zwischenahn, Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Betrieb eines Fitness-Studios nebst angeschlossener Gastronomie sowie der Handel mit Fitness- und Sportbekleidung, Windsurf- sowie Kitesurf-Sportgeräte nebst Zubehör.). Offene Handelsgesellschaft. Jeder Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: Schröder, Jens, Bad Zwischenahn, *17.02.1965; Schröder, Sünko, Bad Zwischenahn, *11.01.1969.

2008-09-05:
Firma geändert, nun: Explosives World of Sports oHG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2007 mit der Explosives sports & fashion GmbH mit Sitz in Bad Zwischenahn (HRB 120822) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2007 mit der Explosives World of Wellness GmbH mit Sitz in Bad Zwischenahn (HRB 121080) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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