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Export Union GmbH International Wines

Bottling, Zinfandel, Cellar..., Pinot, Sauvignon
Adresse / Anfahrt
Werner-von-Siemens-Straße 14-18
55232 Alzey
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2011-05-12:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.04.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.04.2011 mit der Export Union Grundstücksverwaltungsges.m.b.H. mit Sitz in Alzey (Amtsgericht Mainz, HRB 32794) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-09-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.07.2011 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 01.07.2011 mit der Easywine GmbH mit Sitz in Alzey (Amtsgericht Mainz - HRB 32832), der LOUVET & CIE. GMBH mit Sitz in Alzey (Amtsgericht Mainz - HRB 31888) und der ARTHUR PICARD & CIE GMBH mit Sitz in Alzey (Amtsgericht Mainz - HRB 31886) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-05-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. § 6 (Teilung von Geschäftsanteilen) des Gesellschaftsvertrages ist ersatzlos entfallen.

2014-06-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Veräußerung und Verpfändung eines Geschäftsanteils) beschlossen.