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F+B Fliesen- und Baustoffmarkt GmbH

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Adresse / Anfahrt
Anna-Vandenhoeck-Ring 23
37081 Göttingen
1x Adresse:

Industriestraße 5
37339 Worbis


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2019-07-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.06.2019. Geschäftsanschrift: Anna-Vandenhoeck-Ring 23, 37081 Göttingen. Gegenstand: der Ein- und Verkauf von Baustoffen aller Art, insbesondere von Fliesen- und Platten in Groß-und Einzelhandel sowie der Im- und Export für diese Artikel. Die Gesellschaft kann als Generalunternehmer für Fliesenarbeiten tätig werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Baumecker, Dietmar, Hardegsen, *22.02.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-09:
Einzelprokura: Gehlert, Christopher, Göttingen, *22.09.1986.

2020-01-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2019/26.11.2019 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der F+B-Fliesen- und Baustoffmarkt Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Sitz Göttingen im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital) beschlossen. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.07.2019/25.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2019/26.11.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.07.2019/26.11.2019 Teile des Vermögens (Betriebsteil Fliesen- und Baustoffmarkt) der F+B-Fliesen- und Baustoffmarkt Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Göttingen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2020-01-28:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.01.2020 wirksam geworden.

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